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Lieferbedingungen (Kurzfassung) / Allgemeine Hinweise:
Alle Preise in unserem WebShop "x-factory" sind in Euro (EUR / €) und inkl. 20% gesetzl. österr. Mehrwertsteuer angegeben. Wir fakturieren ausschließlich in dieser angegebenen Währung.
Hinweise für unsere Einkäufer aus nicht EU-Ländern z.B. Schweiz, Norwegen,usw.: Lieferungen in nicht EU-länder werden OHNE österr. Mehrwertsteuer fakturiert. Wenn Sie im Kassenbereich als Bestimmungsland "z.B.Schweiz" auswählen, wird der Gesamtpreis Ihrer Bestellung daher auch OHNE österr. Mehrwertsteuer angezeigt. Unsere Frachtkosten sowie die Bearbeitungsgebühr der Spedition für die Zollabfertigung werden INKL. österr. MwSt. in Rechnung gestellt. Beachten Sie bitte: Die Einfuhr Ihrer bestellten Produkte in nicht EU-Länder ist zollpflichtig. Dieser Einfuhrzoll wird von Ihrer Zoll- oder Finanzbehörde zur Zahlung vorgeschrieben. Informieren Sie sich daher ggf. vor einer Bestellung über die Höhe der Einfuhrzölle in nicht EU-Land.
Unsere Versandoptionen: Selbstabholung ab Lager (ohne Frachtkosten) Frachtzustellung
Frachtzustellung: Erfolgt mit LKW. Frei Zufahrt und die Möglichkeit zu Halten ist notwendig. Die Lieferung „frei Baustelle“ beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur Zieladresse ohne Vertragen. Vertragarbeiten müssen seperat angefordert werden.
Angebotene Zahlungsmöglichkeiten: - per Kreditkarte (MasterCard oder Visa) - per Nachnahme zzgl. Nachnahmegebühr, ausschliesslich "Euroraum" (s.u.) - per Vorausüberweisung (Rechnung) - in Bar - nur bei Selbstabholung
Nachnahmegebühren: Diese werden gesondert berechnet (EUR 19,20 inkl. MwSt.).
ACHTUNG Nachnahmesendungen ausschliesslich EURORAUM!
Allgemeine Geschäftsbedingungen All unsere Vertragsabschlüsse, Leistungen und rechtskräftigen Erklärungen erfolgen ausschließlich unter nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, soweit sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt werden oder sich ohnedies mit unseren ABG decken. Will der Auftraggeber diese Verkaufs- und Lieferdingungen nicht oder nur teilweise anerkennen, haben wir das Recht, vom Verkauf zurückzutreten, ohne dass der Käufer Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
1. Vertragsabschluss Unsere Anbote gelten bis zur Annahme durch den Auftraggeber stets freibleibend, technische Änderungen unserer Lieferanten vorbehalten. Die Bekanntgabe unserer Produktpalette im Internet und Ausgabe von Prospekten gilt nicht als Angebot, sondern lediglich als Einladung an den Kunden, uns ein Angebot zu machen. Erfolgt eine Bestellung, ohne dass wir zuvor ein Angebot gelegt haben, kommt der Vertrag entweder durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
2. Preise Preisänderungen infolge allfälliger Preis-, Lohn- oder Steuererhöhungen- oder Senkungen sowie Änderungen der Wechselkurse und Import- bzw. Exportbedingungen behalten wir uns vor. Die Ausführung der Aufträge erfolgt daher zu den jeweils gültigen Preisen, Wechselkursen, Import- und Exportbedingungen am Tag der Lieferung bzw. bei Metallen am Tag des Bestelleinganges. Auch dem Kunden steht das Recht zu, diese Preisänderungen zu seinen Gunsten innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt unserer Rechnung geltend zu machen.
3. Liefer- und Leistungsfrist und Lieferungen bzw. Leistungen: 3.1 Die Angabe bzw. Vereinbarung von Lieferzeiten bedeutet, dass wir uns bemühen, innerhalb dieser Zeit den Vertrag zu erfüllen. Es steht uns jedoch auch bei Behinderungen, die in unserer Sphäre liegen, das Recht zu, die Zeit in angemessenem Rahmen zu überschreiten. Es kommt kein Fix-Geschäft zustande. Unklare oder fehlende Angaben des Kunden bewirken eine Verlängerung der Lieferzeit, wenn uns die Lieferung in der zunächst in Aussicht gestellten oder vereinbarten Frist aufgrund des Fehlers oder Unklarheit der Kundenangabe nicht möglich oder nicht zumutbar ist. 3.2 Wir sind berechtigt Lieferungen in mehreren Teilen durchzuführen. 3.3 Sollte die Lieferfrist um mehr als 14 Tage überschritten werden, so ist der Besteller nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer 14tägigen Nachfrist berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verspätung ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz möglich. 3.4 Unvorhergesehene Lieferhindernisse (Streik, Ausfall von Materialanlieferungen, Unterbindung der Verkehrswege oder sonstige Fälle von höherer Gewalt usw.) berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag. Zu Ersatzlieferungen sind wir nicht verpflichtet. 3.5 Für den Fall, dass wir uns zur Lieferung verpflichtet haben, liefern wir bis zur ersten, leicht erreichbaren, ebenerdigen, geeigneten Lagerfläche beim Lieferort, die vom Besteller vorzubereiten und zur Verfügung zu stellen ist. Entladen, vertragen und montieren durch uns erfolgt nur bei schriftlicher Vereinbarung gegen Verrechnung. 3.6 Für den Fall, dass wir uns zur Lieferung verpflichtet haben hat der Besteller auf eigene Kosten für die freie und gefahrlose Zufahrt (mit 30t LKW, Höhe 4 m) bis unmittelbar zur Abladefläche und für die sorgfältige Lagerung der Elemente insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Feuchtigkeitsschäden und Beschädigungen,. zu sorgen. Bei Elementen über 50 kg Gewicht hat der Besteller für geeignete Helfer beim Abladen zu sorgen. Vertragepersonal kann gesondert gegen Aufpreis angefordert werden. 3.7 Für den Fall, dass wir uns zur Lieferung verpflichtet haben hat der Besteller auf eigene Kosten dafür Sorge zu tragen, dass eine Vertretungsperson die Lieferung übernimmt. Die Ware ist bei Ablieferung auf Vollständigkeit zu überprüfen. Beschädigte Verpackungen sind sofort zu reklamieren. Kratzer, Druckstellen, Dellen, Abschürfungen etc. sind bei nicht vollständig verpackter Ware sofort bei Ablieferung zu reklamieren. 3.8 Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an, sind wir berechtigt vollständige Zahlung zu verlangen und die Einlagerung der Ware und allfällige Neuzustellung auf Kosten und Gefahr des Bestellers vorzunehmen. 3.9 Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist.
4. Versand 4.1 Zustellung Wir haben das Recht, die Versandart zu bestimmen, die Kosten trägt der Kunde. Lieferfahrzeuge müssen unbehindert verkehrssicher an die Entladestelle herangefahren werden können und ohne Verzögerung vom Besteller entladen werden. Sollte der Kunde zum Lieferzeitpunkt die bestellte Ware nicht übernehmen und / oder auch bei weiteren angekündigten Zustellversuchen nicht anwesend sein, so trägt der Kunde sämtliche im Zusammenhang mit der Lieferung anfallenden Kosten, welche dadurch entstanden sind. Soweit eine Vorschreibung derartiger Kosten an uns erfolgt, werden diese dem Kunden weiterverrechnet. Die Lieferung „frei Haus“ beinhaltet nur: Übernahme der Beförderungskosten bis zur Lieferadresse ohne Abladen und ohne Vertragen. Sonderleistungen unserer Transport- und Servicebeauftragten sind nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Der Versand (einschließlich Beladen, Transport und Abladen) der Ware erfolgt auf Gefahr des Empfängers.
5. Gewährleistung/ Schadenersatz/ Produkthaftung 5.1 Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muss dieser Umstand auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und ein allfälliger, bei nachfolgender Prüfung feststellbarer Mangel binnen 14 Tagen ab Anlieferung schriftlich detailliert gerügt werden. 5.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde nur Anspruch auf kostenlose Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung innerhalb der angemessenen Frist. Durch unbefugten Eingriff oder Veränderung an den Verkaufsgegenständen erlischt auf jeden Fall der Gewährleistungsanspruch. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung des Entgeltes, auf welcher Rechtgrundlage auch immer, besteht nicht, sofern dies nicht mit uns gesondert vereinbart wird oder wir unserer allfälligen Pflicht zur Verbesserung oder Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist nachkommen. 5.3 Der Ersatz eventueller Mängelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zur Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages begrenzt und steht dem Kunden nur zu, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen krass-grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. 5.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. 5.5 Schutzwirkungen aus diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. Soweit unter obigen Bedingungen Ansprüche aus Mängeln oder Mängelfolgen gegen uns begründbar sein sollten, anerkennt der Kunde, dass ihm solche Ansprüche nur in jenem Umfang zustehen, in dem uns Ansprüche gegen die Herstellerfirma des jeweils mangelhaften Produkts bzw. Teil des Produkts eingeräumt sind. 5.6 Alle Produkte welche aus vorgefertigten Teilen bestehen, sind von einem Professionisten zusammenzustellen oder zu montieren. Sollte dies nicht geschehen und kommen deshalb Personen oder Sachen zu Schaden, bestehen keinerlei Schadenersatzansprüche. 5.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferung und beginnt mit dem Tag der Übergabe an den Kunden; bei Versand beginnt die Gewährleistungsfrist bei Anlieferung unserer Produkte an der vereinbarten Lieferadresse.
6. Retouren Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen Einverständnis und den von uns im Einzelfall festgelegten Bedingungen zur Rücksendung gelieferter einwandfreier Waren berechtigt. Die Rücksendung hat franko und ohne Nachname auf Gefahr und Kosten des Kunden zu erfolgen.
7. Zahlungsbedingungen 7.1 Die gelieferte Ware ist bei Übernahme bar zu bezahlen, sollte nicht gesondert eine andere Zahlungsmodalität vereinbart worden sein. 7.2 Bei Sonderbestellungen oder Spezialanfertigungen ist die Hälfte des gesamten Bestellwertes als Anzahlung zu leisten; der Rest ist bei Übernahme bar zu bezahlen, sollte nicht gesondert eine andere Zahlungsmodalität vereinbart worden sein. 7.3 Rechnungen sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen sofort netto zahlbar. Mangels anderer Vereinbarungen sind wir bei Überschreitung des Zahlungszieles berechtigt, für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1% vom Rechnungsbetrag an Verzugszinsen zu berechnen.
8. Rücktrittsrecht
8.1. Vertragsstornierungen können vom Kunden nicht vorgenommen werden, sofern wir zur ordnungsgemäßen Erfüllung bereit sind und die Voraussetzungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht gegeben sind (siehe dazu im Anhang den Gesetzestext der §§ 3, 3a, 5a bis 5h KSchG). Wir sind bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden berechtigt, entweder den erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn, oder eine Stornogebühr von 30% zu verlangen, ohne dass wir einen konkreten Schadensnachweis zu erbringen haben. 8.2 Belehrung über Rücktrittsrecht: Auf die Bestimmungen des KSchG wird verwiesen (siehe Anhang). 9. Eigentumsvorbehalt Alle Kaufgegenstände bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere unwiderruflich eingelöst sind. Zur Sicherung dieses Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen weder weiterveräußert noch verpfändet oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden. Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden. Werden unsere Waren entgegen dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so
erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser Veräußerung resultierenden Forderung des Kunden. Die Forderungen des Kunden gegen den Dritten gelten sofort nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten, und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängertem Eigentumsvorbehalt auf Verlangen seine Kunden mitzuteilen.
10. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand 10.1 Geschäftbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden unterliegen österreichischem Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen kommen nicht zur Anwendung. 10.2 Erfüllungsort ist unser Firmensitz. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils zuständige Gericht in Krems an der Donau vereinbart. 11. Verbindlichkeiten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Die AGB gelten auch für alle weiteren Verträge zwischen unseren Kunden und uns. 12. Konsumentenschutz Für Käufer, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nach Maßgabe der Zulässigkeit nach dem Konsumentenschutzgesetz. wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass die Nichtigkeit eines Teiles dieser Bestimmungen die Gültigkeit der weiteren Punkte nicht berührt. 13. Wichtige Hinweise zu unseren Produkten 13.1 Holz ist ein Naturprodukt. Daher sind leichte Farbunterschiede zu unseren Mustern, beim Zusammenbau einzelner Profile, bei Nachbestellungen, sowie leichte Unebenheiten des Holzes bedingt durch seine Struktur, unvermeidbar und kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Holz. 13.2 Leder ist ein Naturprodukt. Bei Leder kann es zu Farbunterschieden zu einem Prospekt der Webside oder einer früher bestellten Ware kommen. Spuren von Verletzungen des Produktes sind kein Mangel, sondern Zeichen der Echtheit des Werkstoffes Leder. Natürlich sind wir immer bemüht, solche Spuren nicht in den Sichtbereichen zu verarbeiten. 13.3 Bei textilen Materialien kann es ebenfalls (siehe oben 13.2.) zu Farbunterschieden kommen. Das kann mit leichten Unterschieden bei der Erzeugung zusammenhängen, sowie durch Veränderung der Materialien unter Sonnenlichteinfluss und stellt keinen Mangel dar. 13.4 Metallteile sind in der Ausführung beschaffen wie in der Produktbeschreibung ausgeführt. Diese Beschreibung trifft immer auf die augenscheinlichen, primären Teile zu. Untergeordnete Teile können auch aus anderen Materialien sein. 14. Vorrang der Vertragsgeltung: Sollte ein Vertragspunkt oder ein Teil eines Vertragspunktes unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies die Gültigkeit der weiteren Teile des Vertragspunktes und des restlichen Vertrages nicht. Der Vertrag ist dann so auszulegen, dass er wirtschaftlich betrachtet der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt, jedoch wirksam ist. Krems, im Juli 2008
KONSUMENTENSCHUTZGESETZ (KSchG):
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